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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen der Unternehmensberatung Diplom-Betriebswirt Peter Hütter, Lindenweg 16, D-48739 Legden (im folgenden "Unternehmensberater" genannt) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

§ 1. Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der vom Unternehmensberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsaus-übung ausgeführt. Der Unternehmensberater wird die vom Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte und Unterlagen als richtig zugrunde legen.

§ 2. Verschwiegenheitspflicht
Der Unternehmensberater ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Ver-schwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Unter-nehmensberaters sowie dessen freie Mitarbeiter und durch den Unternehmensberater eingesetzte Dritte. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit sie zur Wahrung ber-echtigter Interessen des Unternehmensberaters erforderlich ist. Der Unternehmensberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicher-ungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftrag-gebers aushändigen.

§ 3. Haftung
Der Unternehmensberater haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages gegen den Unternehmens-berater schriftlich geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

§ 4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledi-gung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Unternehmensberater unauf-gefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Unternehmensberater eine angemessene Bearbei-tungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auf-traggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Unter-nehmensberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Ausführung des Auftrags beein-trächtigen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Unter-nehmensberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

§ 5. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Unternehmensberater angebotenen Leistung in Ver-zug, so ist der Unternehmensberater berechtigt, eine angemessene Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ab-lehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Unternehmensberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 8 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch des Unternehmensberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Unternehmensberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 6. Bemessung der Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelt. Für Tätigkeiten, die sich aus der Vereinbarung nicht ergeben sollten bzw. nicht eindeutig hervorgehen, gilt im Zweifelsfall die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

§ 7. Vorschuss
Der Unternehmensberater kann einen angemessenen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Unternehmensberater nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Unternehmensberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

§ 8. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner fristlos aus wichtigem Grund nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Unternehmensberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mittel einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Unternehmensberater abzuholen. Werden die Unterlagen nicht binnen von 6 Monaten abgeholt, ist der Unternehmensberater berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten.

§ 9. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch der Unternehmensberater im prozentualen Verhältnis zum Gesamtauftrag. Im Zweifel gilt die Vergütung gemäss § 6 Satz 2.

§ 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und UnterlagenDer Unternehmensberater hat die Unterlagen auf die Dauer von einem Jahr nach Be-endigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Unternehmensberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen eines Monats, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Unternehmensberater dem Auftraggeber die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Unternehmensberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Der Unternehmensberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückhaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstossen würde.

§ 11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Unter-nehmensberaters.

Gerichtsstand ist Ahaus. Für Klagen der Unternehmensberatung gegen den Kunden ist Ahaus gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

§ 13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 14. Stand der AGB
Diese AGB sind vom Stand 01.07.2016 und mit diesem Datum gültig.

 

 

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